Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1237/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1207/77 E 17. Februar 1978 VwSlg 5230 F/1978 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Grunderwerbsteuergesetz ist eine durch "Verschweigen" zustande gekommene Grunderwerbsteuerbefreiung, die einen Rechtsanspruch auf das Unterbleiben der Abgabenfestsetzung begründen würde, fremd.