Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1207/77

Rechtssatz

Dem Grunderwerbsteuergesetz ist eine durch "Verschweigen" zustande gekommene Grunderwerbsteuerbefreiung, die einen Rechtsanspruch auf das Unterbleiben der Abgabenfestsetzung begründen würde, fremd.