Verwaltungsgerichtshof
28.09.1978
1158/77
GRS wie 1705/75 E 22. April 1976 RS 1
(Hinweis auf E 22.6.1949, 821/48).
Die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erstreckt sich auf die Ermittlung der unter dem Gesichtspunkt der anzuwendenden Rechtsvorschriften im konkreten Fall in Betracht kommenden Tatsachen und deren Erhärtung durch Beweise.