Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1978

Geschäftszahl

1051/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0652/65 E 28. April 1966 RS 4

Stammrechtssatz

Ein bloß wirtschaftlicher Nachteil vermag die Rechtsstellung einer mitbeteiligten Partei nicht zu begründen.