Verwaltungsgerichtshof
15.09.1977
0979/77
GRS wie 1502/48 E 27. Mai 1949 RS 1
Ein Verhalten, das zwar zu einer politischen Verfolgung Anlaß gegeben hat, aber die Zielsetzung auf die Errichtung eines freien demokratischen Österreich nicht erkennen läßt, genügt nicht für die Begründung eines Anspruches auf eine Amtsbescheinigung.