Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1977

Geschäftszahl

0979/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1502/48 E 27. Mai 1949 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verhalten, das zwar zu einer politischen Verfolgung Anlaß gegeben hat, aber die Zielsetzung auf die Errichtung eines freien demokratischen Österreich nicht erkennen läßt, genügt nicht für die Begründung eines Anspruches auf eine Amtsbescheinigung.