Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1977

Geschäftszahl

0979/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0704/64 E 27. Jänner 1965 VwSlg 6565 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Als Verfolgungshandlungen iSd Paragraph eins, Absatz 2, OFG in der Zeit von der nationalsozialistischen Machtübernahme in Österreich bis zum 9. Mai 1945 kommen nur solche in Betracht, die aus den in dieser Gesetzesstelle genannten Gründen von nationalsozialistischen Stellen oder von solchen Machthabern in anderen Ländern gesetzt wurden, die sich den politischen Tendenzen des nationalsozialistischen Regimes angeschlossen oder unterworfen haben, was bei der Sowjetunion nicht der Fall ist. (Hinweis auf E vom 6.12.1955, Zl. 2709/54, VwSlg. 3913 A/1955 und vom 2.4.1963, Zl. 1921/62).