Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1979

Geschäftszahl

0942/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0511/78 E 24. April 1979 RS 5

Stammrechtssatz

Die bloße Absicht, Beziehungen zur Ausübung der Prostitution anzubahnen, ist zur Erfüllung des Tatbestandes der Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht (einschließlich des Anbietens hiezu) nicht ausreichend.

Beachte

Siehe:

3295/78 E VS 19. Mai 1980 VwSlg 10138 A/1980