Verwaltungsgerichtshof
12.05.1978
0937/77
Die entscheidenden Merkmale, auf die gemäß dem Paragraph 21, Absatz 6, LDG Bedacht zu nehmen ist, sind im Gesetz nicht abschließend angeführt. Bei der Auswahl muß auch auf andere Momente Rücksicht genommen werden, wenn sie dem Sinn des Gesetzes entsprechen (dies gilt vor allem bei Leiterposten).