Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1978

Geschäftszahl

0937/77

Rechtssatz

Die entscheidenden Merkmale, auf die gemäß dem Paragraph 21, Absatz 6, LDG Bedacht zu nehmen ist, sind im Gesetz nicht abschließend angeführt. Bei der Auswahl muß auch auf andere Momente Rücksicht genommen werden, wenn sie dem Sinn des Gesetzes entsprechen (dies gilt vor allem bei Leiterposten).