Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1978

Geschäftszahl

0860/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0834/77 E 30. November 1977 RS 2

Stammrechtssatz

Die dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraph 156, Absatz 2, LAO Bgld ist in jenen Übergangsfällen nach Paragraph 113, Absatz eins, BauO Bgld, in denen die Rechtskraft der Baubewilligung vor dem Inkrafttreten der BauO 1969 eingetreten ist, ab 31.12.1969, 24 h, zu rechnen.