Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1978

Geschäftszahl

0860/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0834/77 E 30. November 1977 RS 1

Stammrechtssatz

In den Übergangsfällen des Paragraph 113, Absatz eins, Bgld BauO entsteht der Abgabenanspruch mit Rechtskraft der Baubewilligung, aber nicht vor dem Inkrafttreten der BauO 1969, das ist mit 31.12.1969, 0,00 Uhr.