Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Geschäftszahl

0762/77

Rechtssatz

Die Rechtsmittelbelehrung, daß Vorstellung "bei der Aufsichtsbehörde erhoben" werden könne, entspricht der zitierten Vorschrift, wonach die Vorstellung unmittelbar bei der Aufsichtsbehörde (LR) einzubringen ist.