Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1979

Geschäftszahl

0708/77

Rechtssatz

Eine nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Regelungen gezahlte pauschale Abgeltung kann deshalb grundsätzlich nicht als ein Auslagenersatz nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG angesehen werden, weil der nach dem Sinn dieser gesetzlichen Vorschrift notwendige unmittelbare und nachweisbare Zusammenhang zwischen Ausgaben und dem Ersatz fehlt.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

2665/79 E VS 10. Dezember 1981 VwSlg 10611 A/1981 RS 1; (RIS: abwh)