Verwaltungsgerichtshof
19.04.1978
0578/77
GRS wie 2665/50 E 14. April 1953 VwSlg 2931 A/1953 RS 4 (Zusatz: Die Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung ist ein fortgesetztes Delikt; Hinweis E 4.7.1977, 2601/76)
Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände, verbunden mit der zeitlichen Kontinuität, zu einer Einheit zusammentreten (Hinweis E 9.12.1952, 210/50 und E 19.12.1949, 1059/47 VwSlg 1155 A/1949).