Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1977

Geschäftszahl

0439/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2335/74 E 22. Mai 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bewertung eines Dienstpostens ist nur dafür maßgebend, welche Dienstklasse ein Beamter auf demselben erreichen kann (Hinweis E 31.1.1974 1438/73).