Verwaltungsgerichtshof
26.05.1977
0439/77
GRS wie 1350/56 E 10. Juni 1958 RS 1
Ein formloses Schreiben, das zu erkennen gibt, daß einem Antrag mangels ausreichender Rechtsgrundlage keine Folge gegeben werden könne, hat Bescheidcharakter. (Bescheidwille der Behörde muß zu ersehen sein!)