Verwaltungsgerichtshof
04.10.1977
0364/77
Erweist sich eine Abgabe (hier: Kurtaxe) bereits kraft Gesetzes als durchlaufender Posten, dann ist es belanglos, ob der Abgabepflichtige Vereinnahmung und Verausgabung der Abgabe im fremden Namen und für fremde Rechnung nach außen hin hinreichend zum Ausdruck bringt.