Verwaltungsgerichtshof
06.09.1978
0296/77
GRS wie 1135/65 E 23. Februar 1966 RS 2
Für den Begriff der Arbeitslosigkeit iSd Paragraph 502, Absatz eins, ASVG ist die Definition der Arbeitslosenversicherung maßgebend. Die Arbeitslosigkeit ist aus den Gründen des Paragraph 500, Absatz eins, ASVG schon dann veranlasst, wenn die Beendigung der Beschäftigung auf diese Gründe zurückzuführen ist, die auch für die Dauer einer so veranlassten Arbeitslosigkeit bestimmend sein können.