Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1978

Geschäftszahl

0296/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1583/70 E 9. Dezember 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Anwendung des Paragraph 502, Absatz eins, ASVG ist auf die Umschreibung des Begriffes der Arbeitslosigkeit Bedacht zu nehmen, wie sie im Paragraph 12, AlVG 1958 gegeben wurde. Arbeitslosigkeit liegt daher während einer mit einem Arbeitseinkommen verbundenen Tätigkeit nicht vor, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeit auf einem Dienstverhältnis beruht oder nicht (Hinweis E 17.2.1954, 0547/53, VwSlg 3305 A/1954).