Verwaltungsgerichtshof
02.03.1978
0277/77
GRS wie 0171/48 E 6. Jänner 1950 VwSlg 1232 A/1950 RS 4
Die Unzuständigkeit der belangten Behörde führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie vom Beschwerdeführer nicht geltend gemacht wurde, zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides.