Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1978

Geschäftszahl

0257/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0698/67 E 24. Oktober 1967 VwSlg 7202 A/1967 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Tatbestand der Lärmerregung ist es nicht erforderlich, dass der Tatort öffentlich ist.