Verwaltungsgerichtshof
26.05.1977
0231/77
GRS wie 1783/72 E 15. Mai 1973 VwSlg 8417 A/1973 RS 9
Der - in der vollen Höhe geltendgemachte - Aufwandersatz für den Beschwerdeschriftsatz beinhaltet auch den Ersatz der Mehrwertsteuer.