Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1979

Geschäftszahl

0171/77

Rechtssatz

Beim Ertragsbegriff des Bewertunggesetzes handelt es sich um eine Fiktion, weil es eben eines objektiven Bewertungsmaßstabes bedarf, um zu vermeiden, daß sich bei der Einheitsbewertung unterschiedlich hohe Werte je nach der Intensität der Bodenbewirtschaftung durch den jeweiligen Betriebsinhaber ergeben (Hinweis E 27.9.1977, 825/76, VwSlg 5163 F/1977).