Verwaltungsgerichtshof
09.11.1977
0089/77
Zwischen der Aufgabe der Behörde in einem Strafverfahren wegen Übertretung des Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 4, GewO 1973 und den Tatbestandsmerkmalen des Paragraph 358, Absatz eins, 2. Satz GewO 1973 besteht kein Zusammenhang.