Verwaltungsgerichtshof
30.03.1978
0045/77
Wird entsprechend den Paragraph 531, Absatz eins, ASVG über mehrere Zeiträume unter einem in rechtskraftfähiger Weise abgesprochen, so handelt es sich dabei um trennbare Teilbescheide, was insbesondere den Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich einzelner Teile des Spruches eines Bescheides betrifft.