Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1978

Geschäftszahl

0018/77

Rechtssatz

Ausführungen hinsichtlich der Situierung eines Umkehrplatzes. Erforderlichenfalls sind Vermessungen an Ort und Stelle oder Fahrproben vorzunehmen bzw ein Sachverständiger aus dem Kfz-Fach beizuziehen.