Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1978

Geschäftszahl

0005/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0947/71 E 23. März 1972 VwSlg 8198 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Persönliche Differenzen zwischen dem Meldungsleger und dem Beschwerdeführer sind bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Meldungslegers zu berücksichtigen, da die Objektivität des eingeschnittenen Organes der Straßenaufsicht eine wesentliche Voraussetzung für die Glaubwürdigung seiner Aussagen bildet.