Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1978

Geschäftszahl

2887/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0113/47 E 29. November 1947 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unterlassung des Parteiengehörs ist für den VwGH nur beachtlich, wenn die Behörde bei Wahrung des Parteiengehörs zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.