Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1978

Geschäftszahl

2887/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0268/49 E 6. November 1950 VwSlg 1737 A/1950 RS 2

Stammrechtssatz

Die rechtliche Beurteilung durch die Behörde unterliegt nicht dem Parteiengehör.