Verwaltungsgerichtshof
22.02.1978
2887/76
GRS wie 0653/77 E 15. Dezember 1977 VwSlg 9460 A/1977 RS 3
Zum Vorsitzenden der Budget- und Dienstpostenplankommission im Sinne des Paragraph 65, Absatz eins, Litera b, UOG ist jedes Mitglied dieser Kommission wählbar, die Wählbarkeit ist nicht auf ordentliche Universitätsprofessoren oder sonstige Universitätslehrer beschränkt.