Verwaltungsgerichtshof
04.10.1977
2755/76
Aufwendungen für Kuraufenthalte führen nur dann im Wege der Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer, wenn sie dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sind. (VJ E 10.7.1959, 817/57).