Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1977

Geschäftszahl

2755/76

Rechtssatz

Aufwendungen für Kuraufenthalte führen nur dann im Wege der Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer, wenn sie dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sind. (VJ E 10.7.1959, 817/57).