Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1978

Geschäftszahl

2751/76

Beachte

Vorgeschichte:

2311/71 E 15.06.1972 VwSlg 4404 F/1972;

Rechtssatz

Der VwGH hält an der Auffassung fest, daß der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfalll nur dann verwirklicht ist, wenn der Vermögensanfall auf einem Erbrecht, sohin auf einem der Berufungsgründe des Paragraph 533, ABGB, beruht. Daher kann weder ein Erbschaftskauf noch eine Erbschaftsschenkung dem Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall zugeordnet werden (Hinweis E VS 2.7.1992, 90/16/0167).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1976002751.X01