Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1977

Geschäftszahl

2734/76

Rechtssatz

Die für die Lungentuberkulose vorgesehenen Richtsatzpositionen erfassen als Folge der operativen Behandlung auch einen Brustwanddefekt als Zustand nach Thorakoplastik sowie eine Skoliose der Brustwirbelsäule.