Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1977

Geschäftszahl

2670/76

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2757/76

Rechtssatz

An den bisher erteilten Genehmigungen ist dem Berechtigten das Recht erwachsen, die Anlage in genehmigten Umfang zu betrieben, allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus Paragraph 79, Absatz eins, GewO 1973 ergeben. Dieses Recht umfasst somit lediglich den Betrieb der Anlage im genehmigten Umfang.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002670.X03