Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1977

Geschäftszahl

2670/76

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2757/76

Rechtssatz

Der Anordnung des Paragraph 77, Absatz 2, letzter Satz GewO 1973 ist auch in den Fällen des Paragraph 81, leg cit und zwar selbst dann zu entsprechen, wenn die von der geänderten Anlage herrührenden Belästigungen das bisher bestandene, von der genehmigten Betriebsanlage herrührende Ausmaß nicht übersteigen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002670.X01