Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1980

Geschäftszahl

2627/76

Rechtssatz

Die Schiedskommission hat im Zusammenhang mit der Neubemessung einer Beschädigtenrente gem Paragraph 52, Absatz 2, KOVG über eine erst im Verfahren vor ihr neu geltend gemachte Dienstbeschädigung nicht abzusprechen.