Verwaltungsgerichtshof
10.12.1980
2627/76
GRS wie 1332/70 E 17. September 1971 RS 1
Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Artikel römisch zwei, Absatz 5, des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.