Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1980

Geschäftszahl

2627/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1332/70 E 17. September 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der Aufnahme einer anerkannt gewesenen, jedoch abgeheilten Gesundheitsschädigung in den Spruch des Bescheides ist nicht im Hinblick auf Artikel römisch zwei, Absatz 5, des Bundesgesetzes BGBl 1961/319 rechtswidrig.