Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1980

Geschäftszahl

2608/76

Rechtssatz

Ein Arbeitgeber, der es den Dienstnehmern selbst überlässt, Desinfektionsmittel anzufordern, und nicht von sich aus dafür Sorge trägt, dass immer und rechtzeitig solche Mittel den Dienstnehmern auch tatsächlich zur Verfügung stehen, verstößt gegen die Bestimmung des Paragraph 53, Absatz 4, letzter Satz ADNSchV.