Verwaltungsgerichtshof
07.10.1980
2608/76
Ein Arbeitgeber, der es den Dienstnehmern selbst überlässt, Desinfektionsmittel anzufordern, und nicht von sich aus dafür Sorge trägt, dass immer und rechtzeitig solche Mittel den Dienstnehmern auch tatsächlich zur Verfügung stehen, verstößt gegen die Bestimmung des Paragraph 53, Absatz 4, letzter Satz ADNSchV.