Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1976

Geschäftszahl

2573/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0696/70 E 23. November 1970 RS 4

Stammrechtssatz

Die mangelnde Verkehrszuverlässigkeit darf nicht auf grund des Verdachtes einer strafbaren Handlung und daher auch nicht auf Grund der Erhebung einer Anklage angenommen werden.