Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1976

Geschäftszahl

2573/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1210/70 E 17. Dezember 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die im Absatz 2, des Paragraph 66, KFG 1967 genannten Tatbestände geben einen Maßstab an bzw stecken eine Grenze ab, innerhalb dessen der Gesetzgeber die "bestimmten Tatsachen" ausgelegt wissen will (Hinweis E 30.6.1970, 1522/69)