Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1978

Geschäftszahl

2551/76

Rechtssatz

Auf Grund des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1976, besteht keine Behörde mehr, welche zur Erteilung einer Dispens betreffend teilweise Befreiung von der theoretischen mündlichen Prüfung bzw volle Befreiung von der praktischen Prüfung und Nachsicht von der Verwendungspraxis zur Erlangung eines Schifferpatentes zur Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee für sportliche Zwecke zuständig wäre. Der frühere Paragraph 8, der Bodensee-Schifferpatentverordnung, betreffend das ministerielle Dispensrecht, hat nach der neuen Rechtslage kein Gegenstück mehr. Der Beschwerdeführer wurde daher nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Verkehrsminister als oberste Schifffahrtsbehörde einen entsprechenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen hat.

3.6.2003 Schn