Verwaltungsgerichtshof
28.10.1981
2488/76
GRS wie 0637/69 E 26. November 1971 RS 2
Ausführungen zu dem auf Grund der Personenschädenverordnung erlassenen Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 21. August 1940 (Arbeitskräfte des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen, die dieser für Zwecke der Wehrmacht zu Straßen- und Brückenbautrupps zusammengestellt hat, und die für Zwecke der Wehrmacht eingesetzt werden.