Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

2488/76

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass es sich bei einer nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ausgestellten Bestätigung nicht um ein neu hervorgekommenes Beweismittel handelt.