Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

2488/76

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass es sich bei den Ansprüchen nach Paragraph eins, Absatz eins, (militär. Dienste als Soldat der ehem. deutschen Wehrmacht) und Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz KOVG 1957 handelt es sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche iSd Artikel 6, MRK.