Verwaltungsgerichtshof
28.10.1981
2488/76
Ausführungen darüber, dass es sich bei den Ansprüchen nach Paragraph eins, Absatz eins, (militär. Dienste als Soldat der ehem. deutschen Wehrmacht) und Paragraph 2, Absatz 2, zweiter Satz KOVG 1957 handelt es sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche iSd Artikel 6, MRK.