Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1977

Geschäftszahl

2480/76

Rechtssatz

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBL Nr. 62 aus 1972, kommt als Einbringungsstelle für die Vorstellung nur mehr die Aufsichtsbehörde selbst (und nicht mehr auch Wahlweise die Gemeinde) in Betracht (Hinweis E 13.2.1973 1554/72 und 52/73).