Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1977

Geschäftszahl

2420/76

Rechtssatz

Wird das Entgelt für die Berechnung zum Abbau eines Sandvorkommens und Schottervorkommens nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet, so liegt kein dem ermäßigten Steuersatz gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 5, UStG 1972 unterliegendes Pachtentgelt vor (mit Hinweisen auf Rechtsprechung zu Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 10, UStG 1959; E 14.3.1974, 1629/73, VwSlg 4657 F/1974).