Keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des § 4 der DV zum Kärntner GemeindebedienstetenG LGBl Nr 46/1958 idF 87/1976.Keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des Paragraph 4, der DV zum Kärntner GemeindebedienstetenG Landesgesetzblatt Nr 46 aus 1958, in der Fassung 87 aus 1976,.