Verwaltungsgerichtshof
31.03.1977
2377/76
Artikel 119 a, Absatz 7, letzter Satz B-VG sieht nur den Schutz wohlerworbener Rechte vor. Von solchen kann aber dann nicht die Rede sein, wenn ihre Zuerkennung rechtswidrig erfolgte (u. die Wahrnehmung dieser RW in den Rahmen des verfassungsgesetzlich vorgesehenen Aufsichtsrechtes fällt).