Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1977

Geschäftszahl

2377/76

Rechtssatz

Artikel 119 a, Absatz 7, letzter Satz B-VG sieht nur den Schutz wohlerworbener Rechte vor. Von solchen kann aber dann nicht die Rede sein, wenn ihre Zuerkennung rechtswidrig erfolgte (u. die Wahrnehmung dieser RW in den Rahmen des verfassungsgesetzlich vorgesehenen Aufsichtsrechtes fällt).