Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1977

Geschäftszahl

2335/76

Rechtssatz

Die Nutzung einer im Stollen eines Bergwerkes aufgehenden Quelle durch eine Wassergenossenschaft für ihre Wasserversorgung unterliegt den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes.