Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1977

Geschäftszahl

2308/76

Rechtssatz

Unter dem Begriff "Zubereitung" des Kapitels 20 des ZTG ist die Herrichtung von Gemüsen, Früchten, anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen für bestimmte unmittelbar oder mittelbar konsumorientierte Zwecke zu verstehen.