Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.1977

Geschäftszahl

2246/76

Rechtssatz

Das Unterbleiben des Vergleichsversuches ist kein wesentlicher Verfahrensmangel und rechtfertigt nicht die Aufhebung des Bescheides der Gemeindebehörde durch die Aufsichtsbehörde.